Reiseveranstalter

Reiseveranstalter
1. Begriff: Unternehmer, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eigene Reiseleistungen und/oder Reiseleistungen von fremden Leistungsträgern zusammenstellt und vermarktet. Typisches Produkt von R. ist die zu einem Gesamtpreis angebotene  Pauschalreise.
- 2. Formen: R. lassen sich unterscheiden nach der Größe, der Angebotsregion (lokal, regional, überregional und multinational tätige R.), dem Spezialisierungsgrad (Generalisten, Sortimenter und Spezialisten) und dem wirtschaftlichen Status (kommerzielle R., gemeinnützige R. und Schwarzveranstalter).
- 3. Umsatzsteuerliche Behandlung (§ 25 UStG): Die von einem Reiseveranstalter im eigenen Namen erbrachten Leistungen sind grundsätzlich einheitliche  sonstige Leistungen; sie sind i.d.R. umsatzsteuerbefreit, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden; im Übrigen unterliegt i.d.R. lediglich die Wertschöpfung des R. der Umsatzsteuer (sog. Margenbesteuerung); steuerpflichtig sind also nur die sog. Regieleistungen bei Reisen innerhalb der EU. Dementsprechend Verbot des Abzugs der auf den Vorleistungen lastenden Vorsteuern. Besondere Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflichten für R.

Lexikon der Economics. 2013.

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